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VISUM SERVICE

Visum, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis:

Wir sagen dir welche Voraussetzungen du für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllen musst. Das ist abhängig davon, aus welchem Land Du kommst:

Bestandteile des Aufenthaltstitels sind das Visum, die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt grundsätzlich voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt sind, kein Ausweisungsgrund vorliegt und der Ausländer einen gültigen Pass oder Passersatz besitzt. Ausländer, die zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland einreisen möchten, müssen vor der Einreise ein Visum beantragen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit Jahren geschult und kennen sich bestens aus mit den erforderlichen Genehmigungen. Sie wissen „wie der Hase läuft“ und Sie übernehmen gerne für dich alle behördlichen Formalitäten, von der Antragstellung bis zur Anerkennung bzw. Genehmigung. Natürlich muss dafür ein geringer Betrag als Honorar gezahlt werden. Wieviel hängt von deinen Unterlagen, deinen Sprachkenntnissen und deiner Ausbildung ab. Nehme einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden dir alles in deiner Sprache erklären.